Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich Anwendung auf Verträge zwischen der PioneerLight Technology GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote werden ausschließlich unter den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Etwaige Bedingungen des Kunden oder Dritter finden nur Anwendung, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir unter Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen erbringen, ohne diesen im Einzelfall ausdrücklich zu widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir auf ein Schreiben des Kunden beziehen, dass die abweichenden Bedingungen enthält oder referenziert.
(3) Alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
§ 2 ANGEBOT – ANGEBOTSUNTERLAGEN – ÄNDERUNGEN
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sollte die Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu werten sein, sind wir berechtigt, dieses innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Annahme oder durch Erbringung der bestellten Leistung anzunehmen.(2) Eine Stornierung von Rahmenvereinbarungen oder Bestellungen ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, sie wird durch eine gleichwertige Bestellung ersetzt. Entsteht uns ein Schaden, etwa aufgrund der bereits getätigten Materialbeschaffung, die nicht für die neue Bestellung verwendet werden kann, behalten wir uns das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
(3) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(4) Änderungswünsche des Kunden werden von uns geprüft. Im Falle einer Zustimmung stimmen wir die weiteren Modalitäten einschließlich etwaiger Preis- und Terminänderungen mit dem Kunden ab.
(5) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung von Teilen oder der gesamten Leistung Dritte oder Subunternehmen zu beauftragen, wobei wir weiterhin für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden verantwortlich bleiben.
§ 3 PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Preise für unsere Leistungen ergeben sich aus der Vereinbarung zwischen den Parteien oder aus unserer Bestellbestätigung. Im Falle von Preiserhöhungen für Energie, Material oder Löhne von mehr als 3 % zwischen Rahmenbestellung und Leistungserbringung sind wir berechtigt, diese Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Sollte eine größere Vorabbeschaffung von Rohstoffen oder Material sinnvoll erscheinen, stimmen wir uns mit dem Kunden über die Vorgehensweise ab.(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk (EXW gemäß den INCOTERMS in der jeweils geltenden Fassung).
(3) Abweichend von den INCOTERMS EXW behalten wir uns das Recht vor, Verpackungskosten separat in Rechnung zu stellen. Transport- und alle anderen Verpackungen gemäß der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, außer es wurde explizit vereinbart.
(4) Die jeweils geltende Umsatzsteuer wird in unseren Rechnungen separat ausgewiesen und ist vom Kunden zu zahlen.
(5) Der Abzug von Skonto ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung zu zahlen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
(7) Bei berechtigtem Anlass, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Kunden, behalten wir uns das Recht vor, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
(8) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen. Sein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn seine Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 LIEFERUNG UND LIEFERZEIT, HAFTUNG BEI LIEFERVERZUG
(1) Unsere Lieferpflichten stehen unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Belieferung von uns oder eventuellen Unterauftragnehmern, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Belieferung ist von uns oder dem Unterauftragnehmer zu vertreten.(2) Wir verpflichten uns zur Lieferung der bestellten bzw. abgerufenen Mengen. Auf Wunsch des Kunden können wir Reservekapazitäten gegen separate Vergütung bereitstellen.
(3) Teillieferungen bzw. -leistungen sind zulässig, wenn diese im Interesse des Kunden sind und ihm kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(4) Die Liefertermine, die wir angeben, beruhen auf unserer Planung und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein „festes Lieferdatum“ vereinbart.
(5) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(6) Im Falle eines Annahmeverzugs oder einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden, einschließlich zusätzlicher Aufwendungen, geltend zu machen.
(7) Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr für zufälligen Verlust oder Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
(8) Wir haften im Fall von Lieferverzug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB) handelt oder durch den Lieferverzug ein Verlust des Interesses des Kunden an der Vertragserfüllung eingetreten ist.
(9) Bei Verletzung einer Kardinalspflicht oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Lieferverzug haften wir für den entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Regelungen. In anderen Fällen des Lieferverzugs haften wir nach einer Karenzzeit von zwei Wochen pauschal mit bis zu 0,5% des Wertes der noch nicht gelieferten Leistungen pro Woche bis zu einem Maximum von 2% des Wertes der Leistungen.
§ 5 GEFAHRENÜBERGANG
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW nach INCOTERMS) und der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Spediteur in unserem Werk.(2) Auf Wunsch des Kunden können wir eine Transportversicherung abschließen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
§ 6 MÄNGEL, GEWÄHRLEISTUNG
(1) Eine Vereinbarung über weitergehende technische Spezifikationen oder besondere Verwendungsmöglichkeiten der Ware muss ausdrücklich getroffen werden.(2) Bei mangelhafter Lieferung stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.
(3) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung, nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
(4) Im Falle einer berechtigten und fristgerechten Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese erfolgt nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Sollten im Fall der Mängelbeseitigung die Kosten für uns durch vorher getätigte Aktionen (z.B., aber nicht beschränkt auf das Verschiffen der Ware, Einbau in Anlagen oder Gegenstände) des Kunden wesentlich erhöhen, trägt der Kunde diese Kostensteigerung.
(5) Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder weitere Versuche unzumutbar sind, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
(6) Schadensersatzansprüche aufgrund eines Mangels können erst nach erfolgloser Nacherfüllung oder einer verweigerten Nacherfüllung geltend gemacht werden.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines etwaigen Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.
(8) Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen und Ersatzteillieferungen, während des Vertrages oder nach Vertragsbeendigung, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 HAFTUNG
(1) Wir haften für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nur für den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden.(2) Eine Freistellung des Kunden von Ansprüchen Dritter kommt nur dann in Betracht, wenn dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(3) Für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
(4) In allen Fällen, in denen unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für unsere Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Unterauftragnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, was nicht automatisch einen Rücktritt vom Vertrag bedeutet. Eine Pfändung ist nur mit Rücktritt vom Vertrag möglich. Die möglichen Erlöse aus einer Veräußerung der gepfändeten Ware sind unter Berücksichtigung des dadurch entstandenen Aufwands gegenüber den Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Zahlung sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und tritt uns bereits jetzt alle aus der Weiterveräußung entstehenden Forderungen bis zu unserem Rechnungsbetrag inkl. MwSt. ab, unabhängig davon, ob die Ware durch den Kunden weiterverarbeitet worden ist. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten oder ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, hat er dies sofort schriftlich mitzuteilen und uns die Daten der neuen Schuldner mitzuteilen, sowie den Schuldner über die Abtretung schriftlich zu informieren. Wenn der Kunde unsere Forderung termingerecht begleicht, verpflichten wir uns die abgetretene Forderung nicht einzuziehen.
§ 9 RÜCKTRITT, HÖHERE GEWALT
(1) Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder bei ausbleibender, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung durch unsere Lieferanten an uns oder Unterauftragnehmer können wir jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erfordert die Schriftform.(2) In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Einschränkungen aufgrund von Pandemien oder aufgrund zur Bekämpfung einer Pandemie erlassener Maßnahmen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Inflation, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Schwierigkeiten, die durch die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben) entfällt allein unsere Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses.
§ 10 RECHTE
(1) An allen von uns erstellten Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe von unseren Unterlagen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.(2) Im Falle von vor Vertragsabschluss bestehenden Schutzrechten gilt, dass jede Partei Rechteinhaberin bleibt. Bei gemeinsamen Entwicklungen steht den Vertragspartnern gemeinsam das Schutzrecht daran zu. Die Vertragspartner werden nach Treu und Glauben über die Rechte verhandeln und eine separate Vereinbarung schließen.
§ 11 GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT – ERFÜLLUNGSORT
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Der Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unser Geschäftssitz.
(4) Wir sind – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG)
(5) Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Kunden ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung seines Auftrages (Art. 6 DSGVO). Gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetz (TMG) verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden.
§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt in diesem Fall eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten Regelungslücken vorhanden sein, werden diese ebenfalls durch eine Bestimmung geschlossen, die dem wirtschaftlichen Ziel und dem Zweck dieser AGB entsprechen.Stand: 15.02.2025